Der Mietvertrag ist auf die Studiendauer befristet. Das Mietverhältnis kann mit zweimonatiger Kündigungsfrist jeweils zum 28. Februar bzw. 31. August gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vermieter somit spätestens Anfang Januar bzw. Anfang Juli zugegangen sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Unter besonderen Umständen ist eine Kündigung außerhalb der Fristen möglich. In diesen Fällen ist es am besten, umgehend mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen.