Rauchen ist in den Zimmern und im ganzen Gebäude nicht gestattet.
Draußen, auf den Loggien und den Balkonen kann Rauchen toleriert werden, solange
a) keine Beschwerden von anderen Bewohnern kommen und
b) Aschenbecher verwendet werden – Anstand und Einsicht gebieten es, keine Asche oder Kippen hinunter zu werfen:
das Erdgeschoss-Außengelände wird zum Teil von Kindergartenkindern zum Spielen genutzt!